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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Glücksbuilder - Yvonne Guillery, Coburg

1. Anwendungsbereich/Geltungsbereich

 

1.1.  Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Glücksbuilder - Yvonne Guillery, Kanonenweg 14, 96450 Coburg ( nachfolgend „Fotografin“ genannt ) und den natürlichen und juristischen Personen ( nachfolgend „Kunde“ genannt ). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Fotografin anzuzeigen.

1.2.  Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, soweit keine anderweitigen schriftlichen Verträge bestehen, die die AGB im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit ergänzen oder ersetzen. Nebenabreden und sonstige Abweichungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch die Fotografin.

1.3.  Die AGB sind auf der Webseite von Glücksbuilder - Yvonne Guillery ( www.gluecksbuilder.de ) unter dem Punkt AGB abrufbar. Weiterhin können die AGB in den Geschäftsräumen von Glücksbuilder - Yvonne Guillery eingesehen werden.

1.4.  "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Videos usw.).

2. Urheberrecht

2.1.  Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2.2.  Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2.3.  Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Kunde ist somit grundsätzlich nur zum eigenen privaten Gebrauch der Lichtbilder berechtigt. Eine darüber hinausgehende Weitergabe von Nutzungsrechten, wie z.B. zu Werbezwecken oder gewerblicher oder freiberuflicher Nutzung sonstiger Art, bedarf es einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Fotografin.

2.4.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

2.5.  Sämtliche Nutzungsrechte, auch die zum eigenen privaten Gebrauch, gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honoraranspruches auf den Kunden über.

3. Vertragsschluss,Vergütung,Eigentumsvorbehalt

3.1.  Die auf der Website von Glücksbuilder oder durch sonstige Werbemittel dargestellte Auflistung der Dienstleistungen stellen kein Angebot der Fotografin Yvonne Guillery im juristischen Sinne dar. Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zum Abschluss eines Vertrages.

3.2.  Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fotografin an den Kunden oder durch den Abschluss eines gesonderten schriftlichen Vertrages zwischen dem Kunden und der Fotografin zustande. Erfolgt die Leistung der Fotografin ohne dass dem Kunden vorher eine schriftliche Auftragsbestätigung zuging oder ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, kommt der Vertrag spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch die Fotografin zustande.

3.3.  Für die Herstellung der Lichtbilder wird als Honorar entweder ein Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale (Paketpreis/Shootinggebühr) vereinbart. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Fahrtkosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nebenkosten werden von der Fotografin im Voraus mit dem Kunden abgesprochen.

3.4.  Zur wirksamen Reservierung eines Shootingtermins hat der Kunde vorab eine Anzahlung in Höhe von 50,- € zu zahlen. Diese Anzahlung wird mit dem später fälligen Honoraranspruch verrechnet.

3.5.  Wird bei der Durchführung eines Fotoshooting die vorgesehene Zeit von 2 Stunden aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, um mehr als 1 Stunde überschritten, erhöht sich der vereinbarte Honoaranspruch der Fotografin pro angefangener 1/2 Stunde um den festgelegten Stundensatz von 50,- €. Dieser Punkt gilt ausdrücklich nicht für Neugeborenen-Shootings, da dort keine festen Zeiten eingeplant werden können.

3.6.  Der Kunde hat die Möglichkeit nach einem Fotoshooting mittels einer passwortgeschützten Online-Galerie aus Bildern, die von der Fotografin ausgewählt und bearbeitet werden, eine Vorauswahl zu treffen. Wünscht der Kunde Änderungen bezüglich Ausschnittwahl, Farbbearbeitung, Retusche oder sonstige Nachbearbeitungen, so hat er die Mehrkosten hierfür zu tragen. Nachbearbeitungen der Bilder, die auf Wunsch des Kunden erfolgen, werden mit einem Stundensatz von 35,- € pro angefangene 1/2 Stunde abgerechnet.

3.7.  Die Auswahl der Bilder obliegt der Fotografin, es erfolgt keine Herausgabe der unbearbeiteten Rohdaten an den Kunden.

3.8.  Der vereinbarte Honoraranspruch ist grundsätzlich bei Freischaltung der Online-Galerie fällig. Die Übergabe der fertigen Lichtbilder (mitsamt der entsprechenden Bilddateien, Abzügen und Fotoprodukten) an den Kunden erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honoaranspruches. Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Honoraranspruches bleiben die Fotosets Eigentum der Fotografin.

3.9.  Bei den Preisen handelt es sich um Endpreise in Euro (€), die gegenüber Endverbraucher- Kunden inklusive eventuell anfallender Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

4. Nichteilnahme / Umbuchung / Rücktritt durch Kunden

4.1.  Kündigt der Kunde den Vertrag vorab oder tritt der Kunde das Fotoshooting nicht zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt an, kann die Fotografin angemessenen Ersatz in Form einer Shootinggebühr von 100,- € für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Bearbeitungsgebühr werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Terminvergabe berücksichtigt.

4.2.  Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen dass im konkreten Fall kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschalierte Shootinggebühr eingetreten ist.

4.3.  Ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung steht dem Kunden nur bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin oder in Fällen von Krankheit und höherer Gewalt zu. Darüber hinausgehende weitere kostenlose Umbuchungen können nur einvernehmlich zwischen der Fotografin und dem Kunden vereinbart werden.

5. Haftung

5.1.  Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.2.  Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Wenn nicht vertraglich anders vereinbart, werden die Daten nach Beendigung des Auftrags vernichtet.

5.3.  Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

5.4.  Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

6. Leistungsstörung, Schadensersatzanspruch

6.1.  Überlässt die Fotografin dem Kunden Bildmaterial (z.B. Bildbögen, Kontaktabzüge oder Lichtbilder) zur Vorauswahl, hat der Kunde dieses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang vollständig zurückzusenden. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nach schriftlicher Absprache mit der Fotografin möglich.

6.2.  Die Zu- und Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden und auf dessen Kosten. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung auch während des Transports bis zum Eingang bei ihm oder der Fotografin.

6.3.  Für verloren gegangenes Bildmaterial kann die Fotografin, sofern sie den Verlust nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz bemisst sich in Höhe von 100% des vertraglich vereinbarten Setpreises, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden

nicht entstanden oder niedriger ist als die festgesetze Schadensersatzpauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Fotografin vorbehalten.

6.4.  Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

6.5.  Hat der Kunde der Fotografin vorab keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung nach Beendigung des Fotoshooting durch den Kunden ausgeschlossen.

6.6.  Reklamationen, die den Inhalt, die Qualität oder den Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Fotografin schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Datenschutz

7.1.  Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können von der Fotografin gespeichert werden.

7.2.  Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7.3.  Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei der Fotografin abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaige erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

8. Kundenpflichten

Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin, ist es Kunden nicht gestattet, während des Fotoshootings mit eigenen Apparaten (Fotoapparaten, Handys, Tablets, ... ) Lichtbilder irgendeiner Art zu machen. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen des Babys, der Mutter oder des Vaters.

9. Nutzung und Verbreitung

9.1.  Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Vorraussetzung der Anbringung oder Verwendung des von der Fotografin vorgesehenen Urhebervermerks (Logo auf dem Bild) in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

9.2.  Der Kunde ist verpflichtet, diese Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Dies gilt auch bei der Verbreitungen oder Veröffentlichungen im Internet, wie z.B. Facebook, Instagram oder Twitter.

9.3.  Die Fotografin stellt dem Kunde auf Anfrage Veröffentlichungsdateien für die Verwendung der Lichtbilder mit einer entsprechenden Urheberrechtsverknüpfung unentgeltlich zur Verfügung.

9.4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht vom Leistungsumfang des Vertrages zwischen der Fotografin und dem Kunden umfasst war oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde zusätzlich Datenträger, Dateien oder ähnliches ist dies gesondert zu vergüten.

10. Bildbearbeitung


10.1. Die Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

10.2. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Compositing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit (M) gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

11. Vertragsstrafe und Schadensersatz

11.1. Die Fotografin kann bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € zur Abgeltung des entstandenen Schadens geltend machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt bestehen.

11.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ebenfalls ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 750,00 € für jeden Einzelfall als Schadensersatz zu zahlen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne der Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

 

12.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist.

12.3. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Alternativ steht der Fotografin das Recht zu als Gerichtsstand den Sitz des Kunden zu wählen.

12.4. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

Stand: September 2023

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